Ausbildungsplatz.net

Einwilligung zur Weitergabe

Wenn Sie den Ausbildungs-Report anfordern, können Sie zusätzlich erlauben, dass wir Ihre Angaben an Ausbildungsbetriebe weitergeben. Diese Seite erklärt genau, was das bedeutet. Ohne Ihr Häkchen passiert nichts davon.

Welche Angaben weitergegeben werden

Vorname, E-Mail-Adresse, auf Wunsch Telefonnummer, Wunschberuf, Region und Umkreis, gewünschter Ausbildungsstart, Schulabschluss, Suchstatus und Mobilität. Nicht weitergegeben werden Ihre IP-Adresse und technische Daten.

An wen

An Ausbildungsbetriebe, die im gewünschten Beruf und in der gewünschten Region ausbilden, sowie an Ausbildungsvermittler und Kammern, die freie Plätze vermitteln. Wir geben Ihre Angaben nicht an Werbetreibende außerhalb dieses Zwecks weiter und verkaufen sie nicht an Adresshändler.

Wozu

Damit diese Stellen Ihnen konkrete freie Ausbildungsplätze anbieten können. Eine Kontaktaufnahme erfolgt per E-Mail oder, wenn Sie eine Nummer angegeben haben, telefonisch.

Freiwilligkeit

Die Weitergabe ist freiwillig. Den Ausbildungs-Report bekommen Sie in jedem Fall, auch ohne dieses Häkchen. Es gibt keinen Nachteil, wenn Sie nicht zustimmen.

Widerruf

Sie können die Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen, formlos und ohne Begründung per E-Mail an info@leventelci.de. Die Rechtmäßigkeit der bis dahin erfolgten Verarbeitung bleibt davon unberührt. Auf Wunsch löschen wir alle Ihre Angaben vollständig.

Mindestalter

Das Formular steht erst ab 16 Jahren offen. Hintergrund ist Art. 8 DSGVO: Unter 16 Jahren wäre die Einwilligung der Erziehungsberechtigten erforderlich. Jüngere Interessenten wenden sich an die Berufsberatung der Agentur für Arbeit, die kostenlos ist und dieselbe Datenbasis nutzt.

Speicherdauer

Unbestätigte Anfragen löschen wir automatisch nach 14 Tagen. Bestätigte Angaben speichern wir, solange sie für den Zweck erforderlich sind, längstens bis zum Widerruf oder bis 24 Monate nach dem angegebenen Ausbildungsstart.

Rechtsgrundlage

Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO (Einwilligung) für Report und Weitergabe, § 7 Abs. 2 UWG für die telefonische Kontaktaufnahme durch Dritte, soweit Sie eine Nummer angegeben haben.

Stand: September 2026.