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Urlaub und Arbeitszeit in der Ausbildung

Für Auszubildende unter 18 gilt das Jugendarbeitsschutzgesetz mit eigenen Grenzen für Urlaub und Arbeitszeit. Der Rechner zeigt Ihren gesetzlichen Mindestanspruch.

So rechnet dieser Rechner

Der Urlaubsanspruch richtet sich nach dem Alter zu Beginn des Kalenderjahres (§ 19 JArbSchG): unter 16 Jahren mindestens 30 Werktage, unter 17 Jahren 27, unter 18 Jahren 25 Werktage. Ab 18 gilt das Bundesurlaubsgesetz mit mindestens 24 Werktagen bei Sechstagewoche, umgerechnet 20 Arbeitstage bei Fünftagewoche. Die Arbeitszeit ist für Jugendliche auf 8 Stunden täglich und 40 Stunden wöchentlich begrenzt (§ 8 JArbSchG); Berufsschulzeiten werden nach § 9 JArbSchG angerechnet. Tarifverträge können darüber hinausgehen.

Das Ergebnis ist eine Orientierung. Verbindlich sind der Ausbildungsvertrag, der geltende Tarifvertrag und die Bescheide der zuständigen Stellen.

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