Ablauf · aktualisiert 13. Oktober 2026 · 2 Min. Lesezeit
Ausbildung verkürzen: Voraussetzungen und Antrag

Eine Ausbildung lässt sich verkürzen, aber nicht einseitig. Es braucht einen Antrag, die Zustimmung des Betriebs und die Genehmigung der Kammer.
Die üblichen Verkürzungen
| Grund | Verkürzung |
|---|---|
| Mittlerer Schulabschluss | bis 6 Monate |
| Fachhochschulreife oder Abitur | bis 12 Monate |
| Vorherige einschlägige Berufsausbildung | bis 12 Monate |
| Berufsfachschule im selben Feld | bis 12 Monate |
| Lebensalter über 21 Jahre | bis 12 Monate |
Die Werte sind Richtwerte der Kammern, keine Ansprüche. Die Untergrenze liegt in der Regel bei zwei Dritteln der regulären Ausbildungszeit; mehrere Gründe lassen sich nicht beliebig addieren.
Verkürzung während der Ausbildung
Wer im Betrieb und in der Schule überdurchschnittlich abschneidet, kann nach § 45 Abs. 1 BBiG vorzeitig zur Abschlussprüfung zugelassen werden, meist ein halbes Jahr früher. Der Antrag geht an die Kammer, üblicherweise mit einem Notenschnitt um 2,0 oder besser und einer befürwortenden Stellungnahme des Betriebs. Der Antrag muss rechtzeitig vor dem gewünschten Prüfungstermin gestellt werden, in der Praxis sechs bis neun Monate vorher.
Was dagegen spricht
Weniger Zeit heißt weniger Vorbereitung auf dieselbe Prüfung. Wer verkürzt, überspringt in der Regel kein Wissen, sondern nur Wiederholung. In Berufen mit anspruchsvollem praktischem Teil ist das dritte Jahr oft genau die Phase, in der Routine entsteht. Auch die Vergütung des letzten Lehrjahrs entfällt, dafür beginnt das volle Gehalt früher.
Der Weg
- Mit dem Ausbilder sprechen, nicht mit der Personalabteilung zuerst.
- Formular der zuständigen Kammer holen, es ist meist einseitig.
- Zeugnisse und Stellungnahme beilegen.
- Bei Minderjährigen unterschreiben die gesetzlichen Vertreter mit.
- Nach der Genehmigung den Vertrag ändern lassen und die Eintragung prüfen.
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