Ablauf · aktualisiert 1. Oktober 2026 · 2 Min. Lesezeit
Berufsschule: Blockunterricht, Fehlzeiten und Noten

Die Berufsschule ist der zweite Lernort der dualen Ausbildung. Die Zeit dort ist Arbeitszeit und wird bezahlt, was regelmäßig für Missverständnisse sorgt.
Zwei Modelle
| Modell | Ablauf | Typisch für |
|---|---|---|
| Teilzeitunterricht | ein bis zwei feste Wochentage | Berufe mit vielen Auszubildenden in der Region |
| Blockunterricht | mehrere Wochen am Stück, dann wieder Betrieb | seltene Berufe mit überregionaler Fachklasse |
Beim Blockunterricht liegt die Berufsschule oft weit entfernt. Kosten für Unterkunft und Fahrt können über die Berufsausbildungsbeihilfe bezuschusst werden; manche Betriebe übernehmen sie freiwillig, was vor Vertragsschluss zu klären ist.
Muss ich nach der Schule noch in den Betrieb?
Für Auszubildende unter 18 regelt § 9 JArbSchG das klar: An einem Berufsschultag mit mehr als fünf Unterrichtsstunden von mindestens 45 Minuten muss nicht mehr im Betrieb gearbeitet werden, einmal pro Woche. In Berufsschulwochen mit mindestens 25 Stunden an fünf Tagen ebenfalls nicht. Seit 2020 gilt diese Regel im Kern auch für volljährige Auszubildende (§ 15 BBiG).
Fehlzeiten
Die Berufsschule ist Pflicht, unentschuldigte Fehltage können die Zulassung zur Prüfung gefährden und sind arbeitsrechtlich eine Pflichtverletzung. Bei Krankheit gilt dasselbe wie im Betrieb: sofort melden, und zwar bei beiden, Schule und Betrieb.
Zählen die Noten für den Abschluss?
Nein. Berufsschulzeugnis und Kammerzeugnis sind getrennte Dokumente, für das Bestehen der Abschlussprüfung zählt allein die Prüfungsleistung vor der Kammer. Für die Bewerbung nach der Ausbildung schauen Betriebe aber auf beide, und die Schulnoten sagen etwas über Zuverlässigkeit aus.
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