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Aus- und Trockenbau, Isolierung, Zimmerei, Glaserei

Ausbildung als Wärme-, Kälte- und Schallschutzisolierer/in

Wärme-, Kälte- und Schallschutzisolierer/in gehört zum Berufsfeld Aus- und Trockenbau, Isolierung, Zimmerei, Glaserei. Derzeit sind 76 Stellen bundesweit frei. Unten stehen die aktuellen Angebote, dazu Zahlen zur Vergütung aus echten Stellenanzeigen.

76offene Stellen
1.122 €1. Lehrjahr (Median)
KEINE_ANGABEAusbildungsdauer
0Städte mit Angeboten

Was verdient man als Wärme-, Kälte- und Schallschutzisolierer/in?

LehrjahrVergütung brutto (Median)Netto (ca.)
1. Lehrjahr1.122 €886 €
2. Lehrjahr1.351 €1.067 €
3. Lehrjahr1.610 €1.272 €

Die Werte sind Medianwerte aus 12 ausgewerteten Stellenanzeigen für diesen Beruf. Im Vergleich aller 292 Berufe mit Vergütungsangabe liegt Wärme-, Kälte- und Schallschutzisolierer/in auf Rang 148. Der Median über alle Berufe liegt bei 1.125 € im ersten Lehrjahr, dieser Beruf darunter.

Netto gerechnet mit rund 21 Prozent Sozialabgaben, ohne Lohnsteuer, da die meisten Ausbildungsvergütungen unter dem Grundfreibetrag liegen. Genauer mit dem Vergütungsrechner.

Aktuelle Ausbildungsplätze als Wärme-, Kälte- und Schallschutzisolierer/in

Isolierer/in für Wärme-, Kälte-, Schallschutz / Ausbildung (m/w/d) 2027 - Praktikum vorab möglich

A.S. Dämmtechnik Schleswig Holstein GmbH · Start 1. Aug. 2027

Vergütung: 1.080 € / 1.300 € / 1.550 € je Lehrjahr

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Ausbildung 2027 zum Wärme-, Kälte-. Schall- und Brandschutzisolierer/in (m/w/d) - Praktikum möglich

Gros GmbH & Co KG Isolierbetrieb · Start 1. Aug. 2027

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Wärme-, Kälte- und Schallschutzisolierer (m/w/d)

Dietz Isoliertechnik GmbH · Start 1. Sep. 2027

Vergütung: 1.122 € / 1.351 € / 1.610 € je Lehrjahr

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76 passende Stellen in der Jobbörse der Bundesagentur für Arbeit, Stand dieses Aufrufs. Die Bewerbung läuft direkt über den Betrieb oder die Bundesagentur, nicht über uns.

Gut zu wissen

Berufsschule und Betrieb wechseln sich ab, entweder in Blöcken von mehreren Wochen oder an festen Wochentagen. Die Berufsschulzeit ist Arbeitszeit und wird bezahlt. Wer unter 18 ist, muss nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz an Berufsschultagen mit mehr als fünf Unterrichtsstunden nicht mehr in den Betrieb.

Die Ausbildungsvergütung ist seit 2020 nicht mehr frei verhandelbar. Nach § 17 Berufsbildungsgesetz muss sie angemessen sein, und es gilt eine gesetzliche Mindestvergütung, die jährlich steigt. Betriebe mit Tarifbindung zahlen fast immer darüber.

Ausbildungsbetriebe sind verpflichtet, alles zu vermitteln, was im Ausbildungsrahmenplan steht. Wer über Monate nur Hilfstätigkeiten macht, kann sich an den Ausbildungsberater der zuständigen Kammer wenden. Das ist kostenlos und vertraulich, und es ist der wirksamere Weg als eine Kündigung.

Ausbildungsbetriebe müssen fachlich und persönlich geeignet sein und über einen Ausbilder mit Nachweis nach der Ausbilder-Eignungsverordnung verfügen. Die zuständige Kammer prüft das, bevor sie einen Vertrag einträgt. Wer also einen eingetragenen Vertrag hat, ist in einem geprüften Betrieb.

Ein Blick auf die Vergütung allein greift zu kurz. Entscheidend ist auch, ob der Betrieb übernimmt: Wer nach der Ausbildung bleiben kann, spart sich den Bewerbungsprozess und startet mit Betriebswissen, das Quereinsteiger erst aufbauen müssen. Fragen Sie im Vorstellungsgespräch nach der Übernahmequote der letzten Jahrgänge.

Häufige Fragen

Wie viele Ausbildungsplätze als Wärme-, Kälte- und Schallschutzisolierer/in gibt es?

Aktuell sind 76 Stellen in der Jobbörse der Bundesagentur für Arbeit ausgeschrieben. Die Zahl schwankt im Jahresverlauf stark; die meisten Stellen werden zwischen Herbst und Frühjahr veröffentlicht.

Was verdient man in der Ausbildung als Wärme-, Kälte- und Schallschutzisolierer/in?

Der Median liegt bei 1.122 € im ersten Lehrjahr, 1.351 € im zweiten und 1.610 € im dritten. Grundlage sind 12 ausgewertete Stellenanzeigen. Tarifgebundene Betriebe zahlen meist mehr.

Wie lange dauert die Ausbildung?

Die übliche Vertragsdauer beträgt KEINE_ANGABE. Bei Abitur oder guten Leistungen ist eine Verkürzung möglich, sie muss von Betrieb und Kammer genehmigt werden.

Welchen Schulabschluss brauche ich?

Für die duale Ausbildung ist gesetzlich kein bestimmter Abschluss vorgeschrieben. In der Praxis erwarten Betriebe je nach Beruf einen Hauptschul- oder mittleren Abschluss. Ein Praktikum wiegt in vielen Berufen schwerer als die Noten.

Kann ich mich hier bewerben?

Nein. Wir sind ein Portal, kein Vermittler. Die Bewerbung läuft direkt über den Betrieb oder über die Jobbörse der Bundesagentur für Arbeit, zu der jede Stelle oben verlinkt ist.

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Datenherkunft

Alle Stellenangebote stammen aus der Jobbörse der Bundesagentur für Arbeit und werden bei jedem Seitenaufruf frisch abgefragt. Was ein Beruf zahlt, rechnen wir aus den Angaben der Betriebe selbst; wo zu wenige Angaben vorliegen, zeigen wir keinen Wert. Stand der Auswertung: September 2026.

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