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Institutionen

AEVO

Ausbilder-Eignungsverordnung. Regelt, welche Qualifikation ein Ausbilder nachweisen muss, um ausbilden zu dürfen.

Einordnung

AEVO gehört zum Bereich Institutionen und begegnet Ihnen im Ausbildungsalltag, im Vertrag oder im Schriftverkehr mit der zuständigen Kammer. Wie sich das konkret auswirkt, zeigen die Ratgeber; für die finanzielle Seite gibt es die Rechner.

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