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Geld

Geringverdienergrenze

Bis 325 Euro Monatsvergütung trägt der Betrieb die Sozialabgaben allein (§ 20 Abs. 3 SGB IV). Der Auszubildende erhält den vollen Betrag.

Einordnung

Geringverdienergrenze gehört zum Bereich Geld und begegnet Ihnen im Ausbildungsalltag, im Vertrag oder im Schriftverkehr mit der zuständigen Kammer. Wie sich das konkret auswirkt, zeigen die Ratgeber; für die finanzielle Seite gibt es die Rechner.

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