Geld
Geringverdienergrenze
Bis 325 Euro Monatsvergütung trägt der Betrieb die Sozialabgaben allein (§ 20 Abs. 3 SGB IV). Der Auszubildende erhält den vollen Betrag.
Geld
Bis 325 Euro Monatsvergütung trägt der Betrieb die Sozialabgaben allein (§ 20 Abs. 3 SGB IV). Der Auszubildende erhält den vollen Betrag.