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Recht · aktualisiert 24. September 2026 · 2 Min. Lesezeit

Probezeit in der Ausbildung: Rechte, Dauer, Kündigung

Focused young man working on metal craftsmanship in an industrial workshop setting.
Foto: Andrea Piacquadio / Pexels

Die Probezeit ist die einzige Phase der Ausbildung, in der beide Seiten ohne Begründung auseinandergehen können. Danach kehrt sich das Verhältnis fast vollständig um.

Dauer und Grenzen

Nach § 20 BBiG beträgt die Probezeit mindestens einen und höchstens vier Monate. Sie muss im Vertrag stehen. Wird die Ausbildung in der Probezeit um mehr als ein Drittel unterbrochen, etwa durch längere Krankheit, verlängert sie sich um diesen Zeitraum.

Kündigung während der Probezeit

Auszubildende Betrieb
Frist keine, sofort wirksam keine, sofort wirksam
Begründung nicht nötig nicht nötig
Form schriftlich, eigenhändig unterschrieben schriftlich

Schriftlich heißt schriftlich: Eine Kündigung per Nachricht, E-Mail oder mündlich ist unwirksam. Bei Minderjährigen muss die Kündigung an die gesetzlichen Vertreter gerichtet sein beziehungsweise von ihnen ausgesprochen werden.

Was sich danach ändert

Nach der Probezeit können Auszubildende mit vier Wochen Frist kündigen, wenn sie die Ausbildung aufgeben oder in einem anderen Beruf ausbilden lassen wollen. Der Betrieb kann dagegen nur noch aus wichtigem Grund fristlos kündigen, und er muss ihn schriftlich begründen. Das ist eine hohe Hürde: Schlechte Noten oder mangelnde Eignung reichen dafür regelmäßig nicht.

Wofür die Probezeit gedacht ist

Sie soll beiden Seiten zeigen, ob die Sache passt. Nutzen Sie sie aktiv: Fragen Sie in den ersten Wochen nach dem Ausbildungsplan, nach Ihrem festen Ansprechpartner und danach, welche Abteilungen Sie im ersten Jahr durchlaufen. Wenn Sie in den ersten acht Wochen ausschließlich Hilfstätigkeiten machen, ist das ein Signal, dem Sie nachgehen sollten, nicht ein Zustand, den Sie aussitzen.

Wenn es nicht passt

Bevor Sie kündigen, sprechen Sie mit dem Ausbildungsberater der zuständigen Kammer. Die Beratung ist kostenlos und vertraulich, und in vielen Fällen lässt sich ein Wechsel in einen anderen Betrieb organisieren, bei dem die bisherige Zeit angerechnet wird. Ein Abbruch in der Probezeit kostet Sie rechtlich nichts, praktisch aber ein halbes Jahr.

Redaktion Ausbildungsplatz.net · Fachredaktion Berufsausbildung

Die Redaktion wertet die Stellendaten der Bundesagentur für Arbeit aus, prüft die Rechtsangaben gegen Berufsbildungsgesetz, Jugendarbeitsschutzgesetz und SGB III und aktualisiert die Beiträge nach Gesetzesänderungen.

Zuletzt geprüft am 24. September 2026 · Methodik · Quellen

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