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Ratgeber · aktualisiert 29. August 2026 · 2 Min. Lesezeit

Ausbildung abbrechen oder wechseln: Rechte, Fristen, Alternativen

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Foto: Ono Kosuki · Pexels

Etwa jeder vierte Ausbildungsvertrag wird vorzeitig gelöst. Das klingt dramatisch, ist es aber oft nicht: Ein großer Teil davon sind Betriebswechsel im selben Beruf, keine echten Abbrüche.

Die Kündigungsrechte

ZeitpunktAuszubildendeBetrieb
In der Probezeitjederzeit, fristlos, ohne Grundjederzeit, fristlos, ohne Grund
Nach der Probezeit4 Wochen Frist bei Berufsaufgabe oder Berufswechselnur aus wichtigem Grund
Immerfristlos aus wichtigem Grundfristlos aus wichtigem Grund

Jede Kündigung muss schriftlich erfolgen und nach der Probezeit begründet werden (§ 22 BBiG). Eine Kündigung per Nachricht oder mündlich ist unwirksam.

Erst prüfen, dann kündigen

Wenn der Beruf passt, aber der Betrieb nicht, ist der Wechsel des Betriebs fast immer besser als der Abbruch: Die bisherige Ausbildungszeit wird angerechnet, Sie verlieren kein Jahr. Der Ausbildungsberater der Kammer kennt Betriebe mit freien Plätzen und vermittelt.

Wenn der Beruf nicht passt, lohnt ein Blick auf verwandte Berufe im selben Berufsfeld. Oft überschneiden sich die ersten Ausbildungsjahre so stark, dass eine Anrechnung möglich ist.

Was ein Abbruch kostet

Finanziell nichts: Rückzahlungsklauseln für Ausbildungskosten sind nach § 12 BBiG nichtig. Praktisch kostet er Zeit und muss im Lebenslauf erklärt werden. Eine nachvollziehbare Begründung im Bewerbungsgespräch wiegt dabei deutlich schwerer als die Tatsache selbst.

Stand: September 2026. Rechtsgrundlagen: §§ 12, 20, 22 BBiG. Keine Rechtsberatung. Wenn Sie in einer belastenden Situation stecken, hilft die Berufsberatung der Agentur für Arbeit kostenlos weiter.

Redaktion Ausbildungsplatz.net · Fachredaktion Berufsausbildung

Die Redaktion wertet die Stellendaten der Bundesagentur für Arbeit aus, prüft die Rechtsangaben gegen Berufsbildungsgesetz, Jugendarbeitsschutzgesetz und SGB III und aktualisiert die Beiträge nach Gesetzesänderungen. Vergütungsangaben stammen aus echten Stellenanzeigen, nicht aus Tariftabellen.

Zuletzt geprüft am 29. August 2026 · Methodik · Quellen

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