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Recht

Jugend- und Auszubildendenvertretung

Interessenvertretung der Auszubildenden im Betrieb, wählbar ab fünf Beschäftigten unter 18 oder in Ausbildung. JAV-Mitglieder haben besonderen Kündigungsschutz.

Einordnung

Jugend- und Auszubildendenvertretung gehört zum Bereich Recht und begegnet Ihnen im Ausbildungsalltag, im Vertrag oder im Schriftverkehr mit der zuständigen Kammer. Wie sich das konkret auswirkt, zeigen die Ratgeber; für die finanzielle Seite gibt es die Rechner.

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