Recht
Jugend- und Auszubildendenvertretung
Interessenvertretung der Auszubildenden im Betrieb, wählbar ab fünf Beschäftigten unter 18 oder in Ausbildung. JAV-Mitglieder haben besonderen Kündigungsschutz.
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Interessenvertretung der Auszubildenden im Betrieb, wählbar ab fünf Beschäftigten unter 18 oder in Ausbildung. JAV-Mitglieder haben besonderen Kündigungsschutz.
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