Recht
Kündigung in der Ausbildung
Nach der Probezeit nur schriftlich und mit Begründung. Auszubildende können mit vier Wochen Frist bei Berufswechsel kündigen (§ 22 BBiG).
Recht
Nach der Probezeit nur schriftlich und mit Begründung. Auszubildende können mit vier Wochen Frist bei Berufswechsel kündigen (§ 22 BBiG).
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