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Recht

Kündigung in der Ausbildung

Nach der Probezeit nur schriftlich und mit Begründung. Auszubildende können mit vier Wochen Frist bei Berufswechsel kündigen (§ 22 BBiG).

Einordnung

Kündigung in der Ausbildung gehört zum Bereich Recht und begegnet Ihnen im Ausbildungsalltag, im Vertrag oder im Schriftverkehr mit der zuständigen Kammer. Wie sich das konkret auswirkt, zeigen die Ratgeber; für die finanzielle Seite gibt es die Rechner.

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