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Recht

Übernahme

Weiterbeschäftigung nach der Ausbildung. Es gibt keinen allgemeinen Anspruch, tarifliche Übernahmeregelungen und der Schutz von JAV-Mitgliedern sind Ausnahmen.

Einordnung

Übernahme gehört zum Bereich Recht und begegnet Ihnen im Ausbildungsalltag, im Vertrag oder im Schriftverkehr mit der zuständigen Kammer. Wie sich das konkret auswirkt, zeigen die Ratgeber; für die finanzielle Seite gibt es die Rechner.

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